Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: was in der Pflegebox steckt
Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen — Dinge, die im Pflegealltag ständig gebraucht und oft aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Dabei gibt es dafür eine monatliche Pauschale von der Pflegekasse, schon ab Pflegegrad 1.
Erstellt von Betreuung Nord, Duisburg — anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Zuletzt geprüft im August 2026.
1Was dazugehört
Es geht um Dinge, die im Pflegealltag verbraucht werden und regelmäßig nachgekauft werden müssen — nicht um Geräte. Typisch sind:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
- Schutzschürzen
- Mundschutz
- Fingerlinge
Die Pflegekasse übernimmt dafür eine monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro. Was genau erstattungsfähig ist, richtet sich nach dem Hilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen — Produkte aus der Drogerie fallen nicht automatisch darunter.
2Wer Anspruch hat
Sie ist zusätzlich zu anderen Leistungen da. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, den es ebenfalls ab Pflegegrad 1 gibt, wird davon nicht berührt. Leistungen wie Pflegegeld oder Verhinderungspflege gibt es dagegen erst ab Pflegegrad 2 — die Pauschale für Pflegehilfsmittel bleibt davon unabhängig.
3Zwei Wege zur Pflegebox
Der übliche Weg: Ein Anbieter liefert die Sachen monatlich nach Hause und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie stellen einen Antrag, wählen aus, was Sie brauchen, und bekommen es geliefert.
Der zweite Weg: Sie kaufen selbst ein und reichen die Belege bei Ihrer Pflegekasse ein. Wie Ihre Kasse das handhabt, ist unterschiedlich — manche erstatten nur anerkannte Pflegehilfsmittel und wollen vorher gefragt werden. Klären Sie das lieber vor dem Kauf, sonst bleiben Sie im Zweifel auf den Kosten sitzen.
4Worauf Sie bei Anbietern achten sollten
Um die Pflegebox herum ist ein Markt entstanden, in dem nicht alle sauber arbeiten. Es kommt vor, dass Familien ein Formular per Nachricht bekommen, es abends schnell unterschreiben, abfotografieren und zurückschicken — ohne genau gelesen zu haben, was darin steht.
Deshalb drei Punkte, die Sie vor dem Unterschreiben prüfen sollten:
- Was genau unterschreiben Sie? Ein Antrag auf Pflegehilfsmittel ist etwas anderes als eine Abtretungserklärung oder eine Vollmacht für weitere Leistungen.
- Gibt es eine Vertragslaufzeit oder Kosten? Für die reine Pflegebox im Rahmen der Pauschale sollte für Sie nichts anfallen.
- Können Sie jederzeit wechseln? Sie sind an keinen bestimmten Anbieter gebunden.
Häufige Fragen dazu
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Bereits ab Pflegegrad 1, sofern zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse übernimmt dafür eine monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro.
Wird die Pauschale vom Entlastungsbetrag abgezogen?
Nein. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat sind zwei getrennte Ansprüche. Beide gibt es ab Pflegegrad 1, und sie stehen nebeneinander.
Muss ich einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen?
Nein. Sie sind an keinen bestimmten Anbieter gebunden und können wechseln. Für die Pflegebox im Rahmen der monatlichen Pauschale sollten für Sie keine Kosten und keine Vertragslaufzeit entstehen.
Kann ich die Sachen auch selbst kaufen und abrechnen?
Das ist grundsätzlich möglich, wird aber von den Pflegekassen unterschiedlich gehandhabt. Manche erstatten nur Produkte, die im Hilfsmittelverzeichnis stehen, und möchten vorher gefragt werden. Klären Sie das vor dem Kauf mit Ihrer Kasse.
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Dieser Ratgeber vermittelt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Beträge, Fristen und Verfahren können sich ändern; maßgeblich ist die Entscheidung Ihrer Pflegekasse. Wir sind kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung — wir helfen beim Sortieren, Verstehen und Ausfüllen. Für rechtliche Vertretung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder an einen Sozialverband wie VdK oder SoVD, der seine Mitglieder in Sozialrechtsfragen vertritt.