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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: was in der Pflegebox steckt

Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen — Dinge, die im Pflegealltag ständig gebraucht und oft aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Dabei gibt es dafür eine monatliche Pauschale von der Pflegekasse, schon ab Pflegegrad 1.

Erstellt von Betreuung Nord, Duisburg — anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Zuletzt geprüft im August 2026.

1Was dazugehört

Es geht um Dinge, die im Pflegealltag verbraucht werden und regelmäßig nachgekauft werden müssen — nicht um Geräte. Typisch sind:

Die Pflegekasse übernimmt dafür eine monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro. Was genau erstattungsfähig ist, richtet sich nach dem Hilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen — Produkte aus der Drogerie fallen nicht automatisch darunter.

2Wer Anspruch hat

Gute Nachricht: Diese Leistung gibt es bereits ab Pflegegrad 1 — also auch dann, wenn nur ein geringer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde. Voraussetzung ist, dass zu Hause gepflegt wird, nicht in einem Heim.

Sie ist zusätzlich zu anderen Leistungen da. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, den es ebenfalls ab Pflegegrad 1 gibt, wird davon nicht berührt. Leistungen wie Pflegegeld oder Verhinderungspflege gibt es dagegen erst ab Pflegegrad 2 — die Pauschale für Pflegehilfsmittel bleibt davon unabhängig.

3Zwei Wege zur Pflegebox

Der übliche Weg: Ein Anbieter liefert die Sachen monatlich nach Hause und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie stellen einen Antrag, wählen aus, was Sie brauchen, und bekommen es geliefert.

Der zweite Weg: Sie kaufen selbst ein und reichen die Belege bei Ihrer Pflegekasse ein. Wie Ihre Kasse das handhabt, ist unterschiedlich — manche erstatten nur anerkannte Pflegehilfsmittel und wollen vorher gefragt werden. Klären Sie das lieber vor dem Kauf, sonst bleiben Sie im Zweifel auf den Kosten sitzen.

Wichtig: Solange die Pflegekasse bewilligt hat und die Lieferung im Rahmen der monatlichen Pauschale bleibt, zahlen Sie bei einer Direktabrechnung nichts dazu. Verlangt jemand eine Zuzahlung, eine Bearbeitungsgebühr oder einen Vertrag mit Laufzeit, ist Vorsicht angebracht.

4Worauf Sie bei Anbietern achten sollten

Um die Pflegebox herum ist ein Markt entstanden, in dem nicht alle sauber arbeiten. Es kommt vor, dass Familien ein Formular per Nachricht bekommen, es abends schnell unterschreiben, abfotografieren und zurückschicken — ohne genau gelesen zu haben, was darin steht.

Deshalb drei Punkte, die Sie vor dem Unterschreiben prüfen sollten:

Wenn Sie unsicher sind: Legen Sie die Unterlagen zur Seite und unterschreiben Sie nicht unter Zeitdruck. Wir lesen sie in Ruhe gemeinsam mit Ihnen durch und erklären, was die einzelnen Punkte bedeuten. Geht es darum, ob eine bereits unterschriebene Erklärung wirksam ist, ist das eine rechtliche Frage — dann verweisen wir Sie an eine Anwältin oder einen Sozialverband.

Häufige Fragen dazu

Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Bereits ab Pflegegrad 1, sofern zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse übernimmt dafür eine monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro.

Wird die Pauschale vom Entlastungsbetrag abgezogen?

Nein. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat sind zwei getrennte Ansprüche. Beide gibt es ab Pflegegrad 1, und sie stehen nebeneinander.

Muss ich einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen?

Nein. Sie sind an keinen bestimmten Anbieter gebunden und können wechseln. Für die Pflegebox im Rahmen der monatlichen Pauschale sollten für Sie keine Kosten und keine Vertragslaufzeit entstehen.

Kann ich die Sachen auch selbst kaufen und abrechnen?

Das ist grundsätzlich möglich, wird aber von den Pflegekassen unterschiedlich gehandhabt. Manche erstatten nur Produkte, die im Hilfsmittelverzeichnis stehen, und möchten vorher gefragt werden. Klären Sie das vor dem Kauf mit Ihrer Kasse.

Wir stellen den Antrag mit Ihnen

Der Antrag ist kurz, aber viele stellen ihn nie. Wir füllen ihn mit Ihnen aus und schauen dabei gleich, welche weiteren Leistungen Ihnen zustehen. Für Familien in Duisburg und Umgebung, kostenlos.

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Dieser Ratgeber vermittelt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Beträge, Fristen und Verfahren können sich ändern; maßgeblich ist die Entscheidung Ihrer Pflegekasse. Wir sind kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung — wir helfen beim Sortieren, Verstehen und Ausfüllen. Für rechtliche Vertretung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder an einen Sozialverband wie VdK oder SoVD, der seine Mitglieder in Sozialrechtsfragen vertritt.