Entlastungsbetrag: das Geld, das viele Familien verfallen lassen
131 € pro Monat, ab Pflegegrad 1, für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung — und trotzdem bleibt dieses Geld bei vielen Familien Jahr für Jahr ungenutzt. Hier steht, was dahintersteckt und wie Sie es abrufen.
Erstellt von Betreuung Nord, Duisburg — anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI.
1Was der Entlastungsbetrag ist
Der Entlastungsbetrag ist ein fester monatlicher Zuschuss der Pflegekasse — aktuell 131 € — der jedem mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht, ab Pflegegrad 1. Er ist nicht dasselbe wie das Pflegegeld: Während das Pflegegeld direkt auf Ihr Konto fließt und frei verwendet werden kann, ist der Entlastungsbetrag zweckgebunden. Er wird nicht ausgezahlt, sondern mit anerkannten Anbietern direkt abgerechnet.
2Wofür Sie ihn einsetzen können
Genau hier liegt der häufigste Irrtum: Viele Familien glauben, das Geld sei nur für „richtige Pflege" gedacht. Tatsächlich ist es für Entlastung im Alltag da:
- Hilfe im Haushalt — putzen, waschen, kochen, einkaufen
- Alltagsbegleitung — Begleitung zu Ärzten und Ämtern, Spaziergänge, Gesellschaft
- Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz
- Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege
3Warum das Geld so oft verfällt
Nicht genutzter Entlastungsbetrag wird angespart und kann eine Zeit lang ins Folgejahr übertragen werden — aber irgendwann verfällt er. In der Praxis sehen wir regelmäßig Familien, denen über Jahre mehrere tausend Euro entgangen sind, einfach weil niemand ihnen gesagt hat, dass es diesen Betrag gibt. Weil die genauen Übertragungsfristen im Zuge der Pflegereform angepasst werden, lohnt sich für Ihren konkreten Fall ein Anruf bei Ihrer Pflegekasse oder bei uns.
4So kommen Sie an das Geld
Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen — der Anspruch entsteht automatisch mit dem Pflegegrad. Nötig ist nur eine Abtretungserklärung: ein kurzes Formular, mit dem Sie dem Anbieter erlauben, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen, statt Ihnen eine Rechnung zu schicken. Sie gehen dabei nie in Vorleistung und zahlen nichts aus eigener Tasche.
5Wenn mehr möglich ist: der Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 % der sogenannten Pflegesachleistung in Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Das bedeutet in der Praxis: deutlich mehr Stunden Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung, ohne dass Sie etwas zuzahlen. Ob und in welcher Höhe das in Ihrem Fall geht, rechnen wir Ihnen gern aus.
Häufige Fragen dazu
Ab welchem Pflegegrad bekommt man den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag steht bereits ab Pflegegrad 1 zu — also auch dann, wenn nur ein geringer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde.
Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein. Anders als das Pflegegeld wird der Entlastungsbetrag nicht auf Ihr Konto überwiesen, sondern direkt mit einem nach § 45a SGB XI anerkannten Anbieter abgerechnet.
Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungsangebote sowie Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Der Anbieter muss dafür nach § 45a SGB XI anerkannt sein.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht genutzte Beträge werden angespart und können eine Zeit lang ins Folgejahr übertragen werden, verfallen aber danach. Die genauen Fristen ändern sich im Zuge der Pflegereform — fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nach.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
Als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI setzen wir Ihren Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung ein — ohne dass Sie etwas zuzahlen oder vorstrecken.
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Dieser Ratgeber vermittelt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Fristen, Beträge und Verfahren können sich ändern; maßgeblich sind die Auskünfte Ihrer Pflegekasse. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns einfach an — die Ersteinschätzung ist kostenlos.