Hausnotruf: wie er funktioniert und wer ihn bezahlt bekommt
Der Gedanke kommt meist abends: Was ist, wenn sie stürzt und niemand merkt es? Ein Hausnotruf nimmt genau diese Sorge — und die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, schon ab Pflegegrad 1.
Erstellt von Betreuung Nord, Duisburg — anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Zuletzt geprüft im August 2026.
1Wie ein Hausnotruf funktioniert
Ein Hausnotruf besteht aus zwei Teilen: einem Basisgerät in der Wohnung und einem kleinen Sender, den man am Handgelenk oder als Kette um den Hals trägt. Ein Druck auf den Knopf stellt eine Sprechverbindung zu einer Notrufzentrale her, die rund um die Uhr besetzt ist.
Die Zentrale meldet sich über das Basisgerät und fragt, was los ist. Je nach Lage wird dann ein Angehöriger verständigt, ein Bereitschaftsdienst geschickt oder der Rettungsdienst alarmiert. Wichtig ist der Sender am Körper: Ein Telefon im Flur nützt nichts, wenn jemand im Bad liegt.
2Wer einen Zuschuss bekommt
Der Hausnotruf zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI. Zuständig ist deshalb die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse.
Der Zuschuss ist eine eigene Leistung. Er wird nicht vom Entlastungsbetrag abgezogen und gehört auch nicht zum gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, den es ohnehin erst ab Pflegegrad 2 gibt.
3So beantragen Sie ihn
Meistens läuft es über den Anbieter: Sie wählen einen aus, er stellt das Gerät bereit und übernimmt den Antrag bei der Pflegekasse. Sie können den Antrag aber auch selbst stellen.
Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, ist das der erste Schritt — denn ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Über einen Antrag muss die Pflegekasse in der Regel binnen 25 Arbeitstagen entscheiden.
4Worauf Sie beim Anbieter achten sollten
Die Angebote unterscheiden sich stärker, als man denkt. Fragen Sie vor dem Abschluss ausdrücklich nach:
- Was passiert im Notfall genau? Wer wird in welcher Reihenfolge verständigt, und was geschieht, wenn niemand ans Telefon geht?
- Wird ein Schlüssel hinterlegt? Ohne Schlüssel muss die Tür notfalls von der Feuerwehr geöffnet werden. Das kostet Geld, und die Tür kann dabei beschädigt werden.
- Wie lange läuft der Vertrag, und wie kündigt man?
- Was kostet ein Fehlalarm? Lassen Sie sich das ausdrücklich bestätigen.
- Funktioniert das Gerät auch im Garten oder im Keller?
5Wenn die Eltern nicht wollen
Viele ältere Menschen lehnen den Hausnotruf zunächst ab. Der Knopf am Handgelenk fühlt sich an wie ein Eingeständnis, dass es allein nicht mehr geht.
Was oft hilft: Es nicht als Kontrolle darzustellen, sondern als Entlastung für die Kinder — „damit ich abends ruhiger schlafe" überzeugt häufig mehr als jedes Sicherheitsargument. Und der Hinweis, dass das Gerät nichts aufzeichnet und niemand mithört, solange der Knopf nicht gedrückt wird.
Häufige Fragen dazu
Ab welchem Pflegegrad gibt es einen Zuschuss zum Hausnotruf?
Bereits ab Pflegegrad 1. Der Hausnotruf zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI, zuständig ist die Pflegekasse. Die genaue Höhe des monatlichen Zuschusses erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Zahlt die Kranken- oder die Pflegekasse?
Die Pflegekasse. Der Hausnotruf läuft als technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI und nicht über die Krankenkasse.
Wird der Zuschuss vom Entlastungsbetrag abgezogen?
Nein. Der Zuschuss zum Hausnotruf ist eine eigene Leistung und wird weder vom Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat noch vom gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege abgezogen.
Muss ein Wohnungsschlüssel hinterlegt werden?
Das ist nicht zwingend, wird aber oft empfohlen. Ohne hinterlegten Schlüssel muss die Tür im Notfall gegebenenfalls von der Feuerwehr geöffnet werden. Wie der Anbieter das regelt, sollten Sie vor Vertragsabschluss klären.
Wir kümmern uns um den Antrag
Wir stellen den Antrag bei der Pflegekasse mit Ihnen und schauen dabei gleich, was Ihnen sonst noch zusteht. Für Familien in Duisburg und Umgebung, kostenlos.
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Pflegegrad beantragen: der Weg in 5 Schritten
Dieser Ratgeber vermittelt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Beträge, Fristen und Verfahren können sich ändern; maßgeblich ist die Entscheidung Ihrer Pflegekasse. Wir sind kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung — wir helfen beim Sortieren, Verstehen und Ausfüllen. Für rechtliche Vertretung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder an einen Sozialverband wie VdK oder SoVD, der seine Mitglieder in Sozialrechtsfragen vertritt.